Poison Centre Notifications | PCN & UFI

Nach Artikel 45 der CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 müssen zukünftig für Gemische die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Eigenschaften als gefährlich eingestuft sind, u.a. Zusammensetzung und Gefährlichkeit an die europäischen Giftnotrufzentralen über ein Portal der ECHA in einer sog. PCN mitgeteilt werden. Verknüpft ist diese mit einem sog. UFI-Code, dem Unique Formula Identifier, der auf dem Etikett aufgedruckt werden muss. Im Notfall kann der Anwender diesen UFI-Code beim jeweiligen Giftnotruf nennen und darüber zuverlässiger hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefahren und Reaktionen beraten werden. 

Dies ist zu folgenden Deadlines verpflichtend:
Für Produkte, die für Verbraucher (Privatpersonen) oder gewerbliche Anwender (Handwerker etc.) bestimmt sind: 01.01.2021
Für Produkte, die nur für Industrielle Anwender bestimmt sind: 01.01.2024
Für Produkte, die bereits am Markt sind und die bereits bei den nationalen Stellen gemeldet worden sind: 01.01.2025.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Generierung der UFI-Codes und den Poison Center Notifications, aktiv bei der Erstellung oder beratend. Notwendige Grundlage ist jeweils das Sicherheitsdatenblatt und die genaue Rezeptur.

Erstellung PCN und UFI

pro Rezeptur

150 zzgl. MwSt
  • Vorbereitung der PCN-Daten.
  • Einreichung der PCN nach Absprache.
  • Notwendige Grundlage ist jeweils das Sicherheitsdatenblatt

Ableitung PCN und UFI

für weitere Rezeptur die in gleichem SDB zusammengefasst werden kann

40 zzgl. MwSt
  • Vorbereitung der PCN-Daten.
  • Einreichung der PCN nach Absprache.

Aktualisierung PCN

bei Änderung von Produktdaten oder relevanten Sicherheitsdaten

40 zzgl. MwSt
  • Vorbereitung der PCN-Daten.
  • Einreichung der PCN nach Absprache.

Beratung

zur Erstellung PCN und UFI

425 zzgl. MwSt
  • Gemeinsame Erstellung von PCN und UFI in einem Online-Meeting (max. 4 h)
  • Grundkenntnisse Chemikalienrecht und ausreichende PC-Kenntnisse notwendig.
  • Notwendige Grundlage ist jeweils das Sicherheitsdatenblatt

In der PCN sind die Bestandteile, d.h. die entahltenen Stoffe oder MiM (Mixture-in-Mixture) genauer anzugeben als im SDB, abhängig von der Einstufung und Konzentration. Das untenstehende Tool gibt hierzu erste (unverbindliche) Hinweise: